Pflegehilfsmittel-Pauschale

Pflegehilfsmittel Pauschale

03.03.16

Wissenswertes zur Pflegehilfsmittel Pauschale: Kennen Sie jemanden, der Hilfe bei der Pflege benötigt oder pflegen Sie selbst einen Angehörigen? Dann könnte folgende Information für Sie wissenswert sein.

Für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel kann jederzeit ohne ärztliche Empfehlung ein Pauschalbetrag von 40 Euro im Monat bei der Pflegekasse geltend gemacht werden (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Voraussetzung dafür ist eine festgestellte Pflegestufe (medizinischer Dienst der Krankenkassen).

Diese Leistung wird aber nicht automatisch erbracht, sondern muss beantragt werden. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zählen z. B. aufsaugende Bettschutzauflagen für den Einmalgebrauch, Schutzbekleidung wie Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Schutzschürzen.

Weitere Informationen zur Beantragung der Pflegehilfsmittelpauschale erhalten Sie in Ihrer MEDICON Apotheke.

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